Neuropsychologische und psychologische Versicherungsgutachten dienen der unabhängigen und objektiven Beurteilung kognitiver, emotionaler und verhaltensbezogener Einschränkungen im Rahmen versicherungsrechtlicher Fragestellungen.
Sie unterstützen Versicherungen, Gerichte und Versicherte bei der Klärung, ob und in welchem Umfang neurologische Erkrankungen, Hirnschädigungen oder psychische Störungen zu einer dauerhaften Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit geführt haben.
Im Mittelpunkt der Begutachtung steht die differenzierte Erfassung der geistigen Leistungsfähigkeit und des psychischen Zustands.
Mithilfe standardisierter neuropsychologischer und psychologischer Testverfahren sowie einer ausführlichen Anamnese werden unter anderem Aufmerksamkeit, Konzentration, Gedächtnis, Informationsverarbeitungsgeschwindigkeit, Wahrnehmung und exekutive Funktionen untersucht. Darüber hinaus werden emotionale und psychische Faktoren berücksichtigt, sofern sie für die versicherungsrechtliche Fragestellung relevant sind.
Versicherungsgutachten kommen beispielsweise in folgenden Situationen zum Einsatz: Nach Verkehrs-, Arbeits- oder Freizeitunfällen, nach Schlaganfall oder Schädel-Hirn-Trauma, bei Multipler Sklerose, Parkinson oder Epilepsie, bei Hirntumoren, bei Long COVID mit anhaltenden kognitiven Beschwerden, bei Depressionen, Angststörungen, PTBS, Persönlichkeitsstörungen oder bei anderen neurologischen, psychologischen oder neuropsychiatrischen Erkrankungen.
Typische Fragestellungen sind:
Liegen objektivierbare neuropsychologische Leistungseinschränkungen vor?
Sind die festgestellten Einschränkungen auf das versicherte Ereignis oder die Erkrankung zurückzuführen?
Welche Auswirkungen bestehen auf die berufliche Leistungsfähigkeit und die Bewältigung des Alltags?
Ist eine dauerhafte Beeinträchtigung oder Invalidität anzunehmen?
Welche funktionellen Einschränkungen ergeben sich aus neuropsychologischer oder psychologischer Sicht?
Die Begutachtung erfolgt unabhängig, transparent und nach den aktuellen wissenschaftlichen Standards der Klinischen Neuropsychologie. Ziel ist eine nachvollziehbare und objektive Einschätzung der kognitiven Leistungsfähigkeit sowie ihrer Auswirkungen auf die jeweilige versicherungsrechtliche Fragestellung.
Mögliche Auftraggeber: Private Unfallversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen, Haftpflichtversicherungen, Private Krankenversicherungen, Lebensversicherungen, Rechtsschutzversicherungen, Gerichte, Rechtsanwälte und Privatpersonen