Neuropsychologische Gutachten

Neuropsychologische Gutachten dienen der differenzierten Beurteilung kognitiver, emotionaler und verhaltensbezogener Folgen neurologischer Erkrankungen oder Hirnschädigungen. 

Sie beantworten wissenschaftlich fundiert die Frage, ob und in welchem Ausmaß Einschränkungen der geistigen Leistungsfähigkeit bestehen und welche Auswirkungen diese auf Alltag, Beruf oder bestimmte Lebensbereiche haben.

Im Rahmen der Begutachtung werden die für die jeweilige Fragestellung relevanten Hirnleistungsfunktionen umfassend untersucht. Hierzu gehören unter anderem Aufmerksamkeit, Konzentration, Gedächtnis, Sprache, Wahrnehmung, Informationsverarbeitungsgeschwindigkeit sowie exekutive Funktionen wie Planen, Problemlösen und Handlungssteuerung. Ergänzend werden emotionale und psychische Belastungsfaktoren berücksichtigt, sofern sie für die Begutachtung von Bedeutung sind.

Neuropsychologische Gutachten kommen insbesondere bei folgenden Erkrankungen und Fragestellungen zum Einsatz: Schlaganfall, Hirnblutungen, Schädel-Hirn-Trauma, Hirntumoren, Multiple Sklerose, Parkinson-Erkrankungen, Demenzerkrankungen, Epilepsie, Long COVID mit kognitiven Beschwerden, Sauerstoffmangelschäden des Gehirns und weitere neurologische oder neuropsychiatrische Erkrankungen.

Die Gutachten dienen unter anderem der Beurteilung von Hirnleistungsstörungen, der Einschätzung der kognitiven Leistungsfähigkeit sowie der Bewertung ihrer Auswirkungen auf die Erwerbsfähigkeit, die Fahreignung, die Rehabilitation oder andere sozialmedizinische und versicherungsrechtliche Fragestellungen. Ebenso können sie zur Verlaufskontrolle nach neurologischen Erkrankungen oder zur objektiven Dokumentation bestehender Einschränkungen eingesetzt werden. 

Die Begutachtung erfolgt nach den aktuellen wissenschaftlichen Leitlinien und anerkannten Standards der Klinischen Neuropsychologie. Durch den Einsatz standardisierter Testverfahren sowie einer ausführlichen Anamnese entsteht eine objektive und nachvollziehbare Beurteilung der individuellen Leistungsfähigkeit.

Mögliche Auftraggeber: Gerichte, Deutsche Rentenversicherung, Gesetzliche und private Krankenversicherungen, Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger, Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherungen, Haftpflichtversicherungen, Fahrerlaubnisbehörden, Rechtsanwälte, Unternehmen, Arbeitgeber und Privatpersonen