Heilfürsorgeberechtigte können bei mir in eine psychotherapeutische bzw. verhaltenstherapeutische und/oder in eine klinische-neuropsychologische Behandlung.
Heilfürsorgeberechtigt sind Personen der Polizei, des Justizvollzugs, der Berufsfeuerwehr, Soldaten und verschiedene Personen im öffentlichen Dienst.
Folgende Störungsbilder können bei mir psychotherapeutisch bzw. verhaltenstherapeutisch behandelt werden:
Folgende Störungsbilder können klinisch-neuropsychologisch bei mir behandelt werden: