Heilfürsorgeberechtigte

Heilfürsorgeberechtigte können bei mir in eine psychotherapeutische bzw. verhaltenstherapeutische und/oder in eine klinische-neuropsychologische Behandlung.

Heilfürsorgeberechtigt sind Personen der Polizei, des Justizvollzugs, der Berufsfeuerwehr, Soldaten und verschiedene Personen im öffentlichen Dienst. 


Folgende Störungsbilder können bei mir psychotherapeutisch bzw. verhaltenstherapeutisch behandelt werden:

Depressionen und Burnout Depressionen und Burnout Panik- und Angststörungen Panik- und Angststörungen Essstörungen Somatoforme und Schmerzstörungen PTBS und Traumafolgestörungen Persönlichkeitsstörungen ADHS

Folgende Störungsbilder können ​klinisch-neuropsychologisch bei mir behandelt werden:

(Leichte) kognitive Störung Aufmerksamkeitsstörungen Gedächtnisstörungen Dysexekutive Störungen Visuelle Störungen Psychische Störungen nach neurologischer Erkrankung