Arbeitsmediznische Gutachten

Arbeitsmedizinische neuropsychologische Gutachten dienen der Beurteilung, wie sich neurologische Erkrankungen, Hirnschädigungen oder psychische Belastungsfaktoren auf die berufliche Leistungsfähigkeit auswirken. 

Sie geben eine objektive Einschätzung darüber, welche kognitiven Anforderungen eine Person bewältigen kann und welche beruflichen Einsatzmöglichkeiten oder Anpassungen sinnvoll sind.

Im Mittelpunkt der Begutachtung steht die Frage, ob und in welchem Umfang Einschränkungen der geistigen Leistungsfähigkeit die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit beeinflussen. Dabei werden die individuellen Anforderungen des Arbeitsplatzes mit dem vorhandenen Leistungsprofil verglichen.

Untersucht werden insbesondere: Aufmerksamkeit und Konzentrationsfähigkeit, Gedächtnis und Lernfähigkeit, Informationsverarbeitungsgeschwindigkeit, Belastbarkeit und mentale Ausdauer, exekutive Funktionen wie Planung, Organisation und Problemlösen, Flexibilität und Anpassungsfähigkeit, Umgang mit komplexen Arbeitsanforderungen, emotionale Belastbarkeit und Verhaltensregulation.

Arbeitsmedizinische Gutachten können insbesondere nach folgenden Erkrankungen oder Ereignissen erforderlich sein: Schlaganfall, Schädel-Hirn-Trauma, Multiple Sklerose, Parkinson-Erkrankungen, Epilepsie, Hirntumoren, Long COVID mit kognitiven Einschränkungen, psychische Störungen anderen neurologischen oder neuropsychiatrischen Erkrankungen. 

Typische Fragestellungen sind:
Ist die betroffene Person den Anforderungen ihres bisherigen Arbeitsplatzes weiterhin gewachsen?
Welche beruflichen Tätigkeiten sind unter Berücksichtigung des Leistungsprofils möglich?
Bestehen Einschränkungen hinsichtlich Belastbarkeit, Konzentration oder Ausdauer?
Sind Arbeitsplatzanpassungen oder unterstützende Maßnahmen sinnvoll?
Welche Voraussetzungen bestehen für eine berufliche Wiedereingliederung?

Die Begutachtung erfolgt durch eine Kombination aus ausführlicher Anamnese, Analyse der beruflichen Anforderungen, Auswertung medizinischer Unterlagen und standardisierten neuropsychologischen Untersuchungsverfahren. Ziel ist eine nachvollziehbare Einschätzung der funktionellen Leistungsfähigkeit und der Möglichkeiten zur beruflichen Teilhabe.

Mögliche Auftraggeber: Arbeitgeber, Betriebsärztliche Dienste, Deutsche Rentenversicherung, Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger, Integrations- bzw. Inklusionsämter, Agentur für Arbeit, Sozialgerichte, Rechtsanwälte und Privatpersonen