Unfallgutachten

Neuropsychologische und psychologische Unfallgutachten dienen der objektiven Beurteilung kognitiver, emotionaler und verhaltensbezogener Folgen nach einem Unfall. 

Sie klären, ob und in welchem Ausmaß eine Hirnschädigung oder andere neurologische Beeinträchtigungen oder psychische Störung zu dauerhaften Einschränkungen der geistigen Leistungsfähigkeit geführt haben und welche Auswirkungen diese auf Beruf, Alltag und Teilhabe haben. 

Im Rahmen der Begutachtung werden unter anderem folgende Funktionen untersucht:
Aufmerksamkeit und Konzentration, Gedächtnis, Informationsverarbeitungsgeschwindigkeit, exekutive Funktionen (z. B. Planen, Problemlösen und Handlungssteuerung), Wahrnehmung, emotionale und verhaltensbezogene Veränderungen, psychische Belastbarkeit im Alltag und Berufsleben.

Typische Anlässe für ein neuropsychologisches Unfallgutachten sind: Verkehrsunfälle, Arbeitsunfälle, Wegeunfälle, Sportunfälle, Sturzereignisse, sonstige Unfälle mit Verdacht auf eine Hirnschädigung.

Das Gutachten beantwortet unter anderem folgende Fragestellungen:
Liegen unfallbedingte neuropsychologische Funktionsstörungen vor?
Besteht ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Unfall und den aktuellen Beschwerden?
Wie stark sind die kognitiven Einschränkungen ausgeprägt?
Welche Auswirkungen bestehen auf die Erwerbsfähigkeit und die Bewältigung des Alltags?
Welche therapeutischen oder rehabilitativen Maßnahmen sind zu empfehlen?

Die Begutachtung erfolgt auf Grundlage einer ausführlichen Anamnese, der Auswertung medizinischer Vorbefunde sowie standardisierter neuropsychologischer Testverfahren. Ergänzend werden anerkannte Verfahren zur Überprüfung der Validität der Untersuchungsergebnisse eingesetzt, um eine objektive und nachvollziehbare Beurteilung zu gewährleisten.

Mögliche Auftraggeber: Berufsgenossenschaften, Gesetzliche Unfallversicherung, Private Unfallversicherungen, Haftpflichtversicherungen, Gerichte, Rechtsanwälte, Deutsche Rentenversicherung, Privatpersonen.