Rehabilitationsgutachten

Rehabilitationsgutachten dienen der Beurteilung, ob und in welchem Umfang neuropsychologische Einschränkungen oder psychische Störungen die Teilhabe am beruflichen und gesellschaftlichen Leben beeinträchtigen und welche rehabilitativen Maßnahmen geeignet sind, die Funktionsfähigkeit und Selbstständigkeit zu verbessern. 

Sie unterstützen Kostenträger und Leistungserbringer bei der Planung, Durchführung und Bewertung von Rehabilitationsmaßnahmen. Im Mittelpunkt der Begutachtung steht die Analyse der kognitiven Leistungsfähigkeit sowie ihrer Auswirkungen auf den Alltag und die berufliche Belastbarkeit. 

Untersucht werden unter anderem Aufmerksamkeit, Konzentration, Gedächtnis, Informationsverarbeitung, exekutive Funktionen, Wahrnehmung sowie emotionale und verhaltensbezogene Veränderungen. Die Ergebnisse werden im Hinblick auf das individuelle Rehabilitationspotenzial und die Teilhabeziele bewertet.

Typische Fragestellungen sind:
Besteht eine Indikation für eine neuropsychologische Rehabilitation?
Welche kognitiven Einschränkungen beeinflussen den Rehabilitationsverlauf?
Welche therapeutischen Maßnahmen sind sinnvoll und erfolgversprechend?
Wie ist das Rehabilitationspotenzial einzuschätzen?
Welche beruflichen oder alltagsbezogenen Unterstützungsmaßnahmen werden empfohlen?
Ist eine stufenweise Wiedereingliederung oder berufliche Rehabilitation möglich?

Die Begutachtung erfolgt auf Grundlage standardisierter neuropsychologischer und psychologischer Testverfahren, einer ausführlichen Anamnese sowie der Bewertung vorhandener medizinischer Unterlagen. Ziel ist eine objektive und nachvollziehbare Einschätzung der individuellen Leistungsfähigkeit und des Rehabilitationsbedarfs. 

Mögliche Auftraggeber: Deutsche Rentenversicherung, Gesetzliche Krankenkasse, 
Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger, Rehabilitationskliniken, Sozialgerichte, Rechtsanwälte und Privatpersonen