Sozialmedizinische Gutachten

Sozialmedizinische Gutachten dienen der objektiven Beurteilung, wie sich neurologische Erkrankungen oder psychische Störungen auf die Leistungsfähigkeit im Berufs- und Alltagsleben auswirken. 

Sie bilden häufig die Grundlage für Entscheidungen von Rentenversicherungsträgern, gesetzlichen Krankenkassen, Berufsgenossenschaften oder Sozialgerichten.

Im Mittelpunkt steht die Frage, welche Auswirkungen kognitive, emotionale oder verhaltensbezogene Einschränkungen auf die Erwerbsfähigkeit und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben haben. 

Hierzu werden unter anderem Aufmerksamkeit, Gedächtnis, Konzentration, Wahrnehmung, exekutive Funktionen sowie psychische Belastbarkeit umfassend untersucht und im Hinblick auf die konkrete Fragestellung bewertet.

Ein neuropsychologisches sozialmedizinisches Gutachten kann beispielsweise erforderlich sein bei: Schlaganfall, Schädel-Hirn-Trauma, Multipler Sklerose, Parkinson-Erkrankungen, Demenzerkrankungen, Epilepsie, Hirntumoren, Long COVID mit anhaltenden kognitiven Beschwerden und anderen neurologischen oder neuropsychiatrischen Erkrankungen.

Ein psychologisches sozialmedizinisches Gutachten kann beispielsweise erforderlich sein bei: Depressionen, Burnout, Panikstörung, Angststörungen, Essstörungen, Schmerzstörungen, Persönlichkeitsstörungen, ADHS und anderen psychologischen oder psychiatrischen Störungen. 

Typische Fragestellungen betreffen die Erwerbs- und Leistungsfähigkeit, die Belastbarkeit im beruflichen Alltag, den Umfang verbliebener kognitiver Ressourcen sowie die Notwendigkeit rehabilitativer oder beruflicher Maßnahmen. Die Begutachtung erfolgt unabhängig, wissenschaftlich fundiert und nach den aktuellen Standards der Klinischen Neuropsychologie und Klinischen Psychologie. 

Ziel des Gutachtens ist eine nachvollziehbare, objektive und transparente Einschätzung der funktionellen Auswirkungen der Erkrankung. Dadurch erhalten Auftraggeber und Betroffene eine verlässliche Entscheidungsgrundlage für sozialmedizinische Fragestellungen.

Mögliche Auftraggeber sind: Deutsche Rentenversicherung, Gesetzliche Krankenkassen, Medizinischer Dienst (MD), Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger, Agentur für Arbeit, Jobcenter, Sozialgerichte, Privatpersonen und Rechtsanwälte