Fahrerlaubnisbezogene neuropsychologische Gutachten dienen der Beurteilung der kognitiven Voraussetzungen für eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr.
Sie unterstützen die Einschätzung, ob neurologische Erkrankungen oder Hirnschädigungen die für das Führen eines Kraftfahrzeugs erforderlichen geistigen Leistungsfähigkeiten beeinträchtigen.
Im Mittelpunkt der Begutachtung stehen insbesondere diejenigen neuropsychologischen Funktionen, die für eine sichere Verkehrsteilnahme von Bedeutung sind. Dazu gehören Aufmerksamkeit, Konzentrationsfähigkeit, Reaktionsfähigkeit, Wahrnehmung, Informationsverarbeitungsgeschwindigkeit, Gedächtnis sowie exekutive Funktionen wie Planung, Impulskontrolle und die flexible Anpassung an wechselnde Verkehrssituationen.
Eine neuropsychologische Fahreignungsbegutachtung kann insbesondere erforderlich sein nach: Schlaganfall, Schädel-Hirn-Trauma, Hirntumoren, Demenzerkrankungen, Parkinson-Erkrankungen, Multipler Sklerose, Epilepsie, neurologischen Operationen oder Hirnschädigungen sowie bei anderen Erkrankungen mit möglichen Auswirkungen auf die kognitive Leistungsfähigkeit
Typische Fragestellungen sind:
Sind die für das sichere Führen eines Kraftfahrzeugs relevanten kognitiven Fähigkeiten ausreichend erhalten?
Bestehen Einschränkungen von Aufmerksamkeit, Reaktionsvermögen oder Informationsverarbeitung?
Welche Auswirkungen hat eine neurologische Erkrankung auf die Fahreignung?
Sind Kompensationsmöglichkeiten oder Anpassungen möglich?
Besteht weiterer Untersuchungs- oder Unterstützungsbedarf?
Die Begutachtung erfolgt auf Grundlage einer ausführlichen Anamnese, der Analyse medizinischer Befunde sowie standardisierter neuropsychologischer Testverfahren. Dabei werden sowohl mögliche Einschränkungen als auch erhaltene Fähigkeiten und individuelle Ressourcen berücksichtigt.
Ziel ist eine objektive, wissenschaftlich fundierte Einschätzung der für die Verkehrssicherheit relevanten neuropsychologischen Funktionen. Die Ergebnisse können als Grundlage für weitere Entscheidungen im Zusammenhang mit der Fahreignung dienen.
Mögliche Auftraggeber: Fahrerlaubnisbehörden, Begutachtungsstellen für Fahreignung (MPU), Gerichte, Rechtsanwälte, ärztliche Behandler und Rehabilitationseinrichtungen und Privatpersonen